Anstellungsvarianten mit Infos zu Steuern und Sozialversicherungspflicht 

Die folgenden Informationen geben einen groben Überblick über die verschiedenen Anstellungsvarianten und die sich daraus ergebenden Abgaben. Wie immer gibt es Ausnahmen von der Regel und Sonderfälle, die mit dem Steuerberater oder den Sozialversicherungsträgern geklärt werden müssen.


Die hier gemachten Angaben dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechts- oder Steuerberater.



Beschäftigungsverhältnisse


Dein Status zu Beginn der Beschäftigung bei uns entscheidet über die Anstellungsvariante.

Kurzfristige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis von Anfang an auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt ist und nicht „berufsmäßig“ ausgeübt wird.


Für diese Beschäftigungsform gelten keine Einkommensgrenzen, sie ist sozialversicherungsfrei, aber lohnsteuerpflichtig.


Typisch geeignet ist sie für Schüler, Studenten, Rentner, Hausfrauen/Hausmänner und Personen mit sozialversicherungspflichtigem Hauptberuf, solange die Tätigkeit keine Hauptquelle für den Lebensunterhalt darstellt.

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Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Was ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung? Sie liegt vor, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht, für das Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden.


Dies betrifft grundsätzlich alle Arbeitnehmer, egal ob sie Arbeitslosengeld I oder II bekommen, arbeitssuchend, erwerbslos oder in Elternzeit sind.


Das Einkommen ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, das heißt: Es werden Steuern und Sozialabgaben vom Gehalt abgezogen.


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Minijob

Ein Minijob (früher 520-Euro-Job) darf grundsätzlich von jedem ausgeübt werden, auch wenn man bereits einen festen Job hat.


Aufgrund der begrenzten Arbeitszeit ist dieser Job aber meist nur für Aushilfskräfte geeignet. Bei einem Minijob ist der Arbeitnehmer normalerweise von den meisten Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern befreit.


Allerdings fallen Rentenversicherungsbeiträge an, von denen man sich auf Wunsch befreien lassen kann.
Die Verdienstgrenze beträgt 556 Euro im Monat.


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Arbeitnehmer Abgaben

Es gibt zwei Arten von Abgaben, die anfallen können und von Dir als Arbeitnehmer zu leisten sind. Es ist gut, beide auseinander zu halten, denn sie fließen in unterschiedliche Töpfe: die Lohnsteuer geht ans Finanzamt, die Sozialabgaben werden an die Sozialversicherungsträger überwiesen.

Lohnsteuer

Die individuelle Höhe der Lohnsteuer hängt von Deiner Steuerklasse und Deinem Jahreseinkommen ab. In Steuerklasse I (Ledige) fällt bei einem Jahreseinkommen bis zu 12.096 Euro keine Lohnsteuer an. Das entspricht dem steuerfreien Grundfreibetrag für 2025. Zusätzlich gibt es den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.200 Euro, der im Rahmen der Steuererklärung mit berücksichtigt wird.


Wenn Du also im laufenden Jahr nur wenig gearbeitet hast, zum Beispiel nur zur Weihnachtszeit an einem unserer Stände, kannst Du die einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung zurückbekommen, sodass Dein Verdienst letztlich steuerfrei bleibt.



Diese Regelung gilt unabhängig von der Steuerklasse, da der Grundfreibetrag allen Steuerpflichtigen zusteht.

Sozialabgaben

Sozialabgaben sind Pflichtbeiträge vom Bruttolohn, die beide Seiten leisten, um soziale Sicherungssysteme zu finanzieren und damit den Schutz im Krankheits-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenfall zu gewährleisten.


Für den Fall, dass Du sozialversicherungspflichtig bist (s.o.) liegt der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben bei durchschnittlich ca. 21 % des Bruttolohns.


Welche Unterlagen benötigen wir von dir für deine Tätigkeit auf dem Weihnachtsmarkt?

Für die Anmeldung benötigen wir vor Beginn der Beschäftigung folgendes von Dir:


  • Deine persönliche Steuer-ID
  • Eine Kopie deines Personalausweis
  • Die Bestätigung über deine Krankenkassen-Mitgliedschaft
  • Für Kurzfristler: eine Studienbescheinigung, Schülerausweis oder eine Kopie vom Gewerbeschein


Solltest du Leistungsempfänger sein, so musst du dich für die Zeit der Mitarbeit bei uns, beim Amt abmelden und die entsprechenden Formalitäten mit der Behörde klären.


Vorteil für Studenten bei der Lohnsteuer:

Studenten profitieren von einem hohen steuerlichen Grundfreibetrag von 12.096 Euro (2025).


Das bedeutet:


  • Verdienen sie in einem sozialversicherungspflichtigen Job (z. B. Werkstudenten-Tätigkeit) weniger als diesen Betrag im Jahr, fällt keine Lohnsteuer an.
  • Bereits gezahlte Lohnsteuer kann über eine Steuererklärung vollständig zurückerstattet werden.
  • Gleichzeitig sind Studenten in der Regel von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen befreit, wenn sie die Grenzen der studentischen Krankenversicherung nicht überschreiten.
  • Der Vorteil: Mehr Netto vom Brutto, vor allem wenn man nur zeitweise oder neben dem Studium arbeitet.


So können Studenten legal Steuern sparen und ihren Verdienst optimieren, indem sie ihre Steuererklärung einreichen und dabei Studienkosten oder andere Werbungskosten geltend machen.

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