Weihnachtsmarkt Job
Anstellungsvarianten mit Infos zu Steuern und Sozialversicherungspflicht 
Die folgenden Informationen geben einen groben Überblick über die verschiedenen Anstellungs-varianten und die sich daraus ergebenden Abgaben. Wie immer gibt es Ausnahmen von der Regel und Sonderfälle, die mit dem Steuerberater oder den Sozialversicherungsträgern geklärt werden müssen.


Beschäftigungsverhältnisse
Dein Status zu Beginn der Beschäftigung bei uns entscheidet über die Anstellungsvariante.

Kurzfristige Beschäftigung
gilt für Selbständige, Studenten, Schüler, Hausfrauen/ -männer, Rentner und Arbeitnehmer mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung. 
Anders ausgedrückt für alle, die dem Arbeitsmarkt "grundsätzlich NICHT zur Verfügung stehen". Dies unter der Bedingung, dass der Beschäftigungszeitraum von vornherein begrenzt ist auf max. 70 Tage im Jahr. Die kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei und lohnsteuerpflichtig.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
gilt für ALG-1 und -2-Empfänger, Arbeitssuchende, Erwerbslose sowie Menschen in Elternzeit.
Sie ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Minijob (520€-Job)
darf jeder ausüben, auch derjenige, der eine feste Anstellung hat. Wegen der geringen Stundenzahl ist diese Anstellung allerdings nur in wenigen Fällen und ausschließlich für Aushilfskräfte möglich.
Die geringfügige Beschäftigung ist für den Arbeitnehmer von allen Abgaben (Steuern, Sozial-versicherung) befreit.


Abgaben
Es gibt zwei Arten von Abgaben, die anfallen können und von Dir als Arbeitnehmer zu leisten sind. 
Es ist gut, beide auseinander zu halten, denn sie fließen in unterschiedliche Töpfe: die Lohnsteuer geht ans Finanzamt, die Sozialabgaben werden an die Sozialversicherungsträger überwiesen.

Lohnsteuer
Die individuelle Höhe der Lohnsteuer ist abhängig von Deiner Steuerklasse sowie vom Jahreseinkommen. Bei Lohnsteuerklasse I (Ledige) z.B. fällt unter 11.184€ Jahreseinkommen keine Lohnsteuer an. Dies setzt sich zusammen aus dem steuerfreien Grundfreibetrag von 9.984€ zzgl. 1.200€ Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Wenn Du im laufenden Jahr also nicht viel mehr gearbeitet hast, als zur Weihnachtszeit an einem unserer Stände erhältst Du die vom Lohn einbehaltene Lohnsteuer zurück und Dein Verdienst bleibt steuerfrei.

Sozialabgaben (Arbeitslosen-, Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung)
Für den Fall, dass Du sozialversicherungspflichtig bist (s.o.) liegt der Arbeitnehmeranteil an den Sozial-abgaben bei rund 20% des Bruttolohns.


Unterlagen
Für die Anmeldung benötigen wir vor Beginn der Beschäftigung folgendes von Dir:
  • Deine persönliche Steuer ID
  • Kopie vom Personalausweis
  • Bestätigung über Deine Krankenkassen-Mitgliedschaft
  • Für Kurzfristler:  Studienbescheinigung, Schülerausweis, Kopie vom Gewerbeschein
Solltest du Leistungsempfänger  sein, so musst du Dich, für die Zeit der Mitarbeit bei uns, beim Amt abmelden und die entsprechenden Formalitäten mit der Behörde klären.

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Weihnachtsmarkt Job
Anstellungsvarianten mit Infos zu Steuern und Sozialversicherungspflicht 
Die folgenden Informationen geben einen groben Überblick über die verschiedenen Anstellungs-varianten und die sich daraus ergebenden Abgaben. Wie immer gibt es Ausnahmen von der Regel und Sonderfälle, die mit dem Steuerberater oder den Sozialversicherungsträgern geklärt werden müssen.


Beschäftigungsverhältnisse
Dein Status zu Beginn der Beschäftigung bei uns entscheidet über die Anstellungsvariante.

Kurzfristige Beschäftigung
gilt für Selbständige, Studenten, Schüler, Hausfrauen/ -männer, Rentner und Arbeitnehmer mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung. 
Anders ausgedrückt für alle, die dem Arbeitsmarkt "grundsätzlich NICHT zur Verfügung stehen". Dies unter der Bedingung, dass der Beschäftigungszeitraum von vornherein begrenzt ist auf max. 70 Tage im Jahr. Die kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei und lohnsteuerpflichtig.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
gilt für ALG-1 und -2-Empfänger, Arbeitssuchende, Erwerbslose sowie Menschen in Elternzeit.
Sie ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Minijob (450€-Job)
darf jeder ausüben, auch derjenige, der eine feste Anstellung hat. Wegen der geringen Stundenzahl ist diese Anstellung allerdings nur in wenigen Fällen und ausschließlich für Aushilfskräfte möglich.
Die geringfügige Beschäftigung ist für den Arbeitnehmer von allen Abgaben (Steuern, Sozial-versicherung) befreit.


Abgaben
Es gibt zwei Arten von Abgaben, die anfallen können und von Dir als Arbeitnehmer zu leisten sind. Es ist gut, beide auseinander zu halten, denn sie fließen in unterschiedliche Töpfe: die Lohnsteuer geht ans Finanzamt, die Sozialabgaben werden an die Sozialversicherungsträger überwiesen.

Lohnsteuer
Die individuelle Höhe der Lohnsteuer ist abhängig von Deiner Steuerklasse sowie vom Jahres-einkommen. Bei Lohnsteuerklasse I (Ledige) z.B. fällt unter 10.168€ Jahreseinkommen keine Lohn-steuer an. Dies setzt sich zusammen aus dem steuerfreien Grundfreibetrag von 9168€ zzgl. 1000€ Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Wenn Du im laufenden Jahr also nicht viel mehr gearbeitet hast, als zur Weihnachtszeit an einem unserer Stände erhältst Du die vom Lohn einbehaltene Lohnsteuer zurück und Dein Verdienst bleibt steuerfrei.

Sozialabgaben (Arbeitslosen-, Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung)
Für den Fall, dass Du sozialversicherungspflichtig bist (s.o.) liegt der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben bei rund 20% des Bruttolohns.


Unterlagen
Für die Anmeldung benötigen wir vor Beginn der Beschäftigung folgendes von Dir:
  • Deine persönliche Steuer ID
  • Kopie vom Personalausweis
  • Bestätigung über Deine Krankenkassen-Mitgliedschaft
  • Für Kurzfristler:  Studienbescheinigung, Schülerausweis, Kopie vom Gewerbeschein
Solltest du Leistungsempfänger  sein, so musst du Dich, für die Zeit der Mitarbeit bei uns, beim Amt abmelden und die entsprechenden Formalitäten mit der Behörde klären.
Weihnachtsmarkt Job
Anstellungsvarianten mit Infos zu Steuern und Sozialversicherungspflicht
Die folgenden Informationen geben einen groben Überblick über die verschiedenen Anstellungs-varianten und die sich daraus ergebenden Abgaben. 
Wie immer gibt es Ausnahmen von der Regel und Sonderfälle, die mit dem Steuerberater oder den Sozialversicherungsträgern geklärt werden müssen.


Beschäftigungsverhältnisse
Dein Status zu Beginn der Beschäftigung bei uns entscheidet über die Anstellungsvariante.

Kurzfristige Beschäftigung
gilt für Selbständige, Studenten, Schüler, Haus-frauen/ -männer, Rentner und Arbeitnehmer mit einer sozialversicherungspflichtigen Haupt-beschäftigung. 
Anders ausgedrückt gilt sie für alle, die dem Arbeitsmarkt "grundsätzlich NICHT zur Verfügung stehen". Dies unter der Bedingung, dass der Beschäftigungszeitraum von vornherein begrenzt ist auf max. 70 Tage im Jahr. 
Die kurzfristige Beschäftigung ist sozial-versicherungsfrei und lohnsteuerpflichtig.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
gilt für ALG-1 und -2-Empfänger, Arbeitssuchende, Erwerbslose sowie Menschen in Elternzeit.
Sie ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Minijob (450€-Job)
darf jeder ausüben, auch derjenige, der eine feste Anstellung hat.
Wegen der geringen Stundenzahl ist diese Anstellung allerdings nur in wenigen Fällen und ausschließlich für Aushilfskräfte möglich.
Die geringfügige Beschäftigung ist für den Arbeitnehmer von allen Abgaben (Steuern, Sozial-versicherung) befreit.


Abgaben
Es gibt zwei Arten von Abgaben, die anfallen können und von Dir als Arbeitnehmer zu leisten sind. Es ist gut, beide auseinander zu halten, denn sie fließen in unterschiedliche Töpfe: die Lohn-steuer geht ans Finanzamt, die Sozialabgaben werden an die Sozialversicherungsträger 
überwiesen.

Lohnsteuer
Die individuelle Höhe der Lohnsteuer ist abhängig von Deiner Steuerklasse sowie vom Jahres-einkommen.
Bei Lohnsteuerklasse I (Ledige) z.B. fällt unter 10.168€ Jahreseinkommen keine Lohnsteuer an. Dies setzt sich zusammen aus dem steuerfreien Grundfreibetrag von 9168€ zzgl. 1000€ Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
Wenn Du im laufenden Jahr also nicht viel mehr gearbeitet hast, als zur Weihnachtszeit an einem unserer Stände erhältst Du die vom Lohn einbe-haltene Lohnsteuer zurück und Dein Verdienst bleibt steuerfrei.

Sozialabgaben (Arbeitslosen-, Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung)
Für den Fall, dass Du sozialversicherungspflichtig bist (s.o.) liegt der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben bei rund 20% des Bruttolohns.


Unterlagen
Für die Anmeldung benötigen wir vor Beginn der Beschäftigung folgendes von Dir:
  • Deine persönliche Steuer ID
  • Kopie vom Personalausweis
  • Bestätigung über Deine Krankenkassen-Mitgliedschaft
  • Für Kurzfristler:  Studienbescheinigung, Schülerausweis, Kopie vom Gewerbeschein
Solltest du Leistungsempfänger  sein, so musst du Dich, für die Zeit der Mitarbeit bei uns, beim Amt abmelden und die entsprechenden Formalitäten mit der Behörde klären.